Nicht selten gibt es beim Auszug Streit zwischen Vermieter und Mieter. Der Grund dafür sind oft Mängel in einer Wohnung. Bestanden sie schon beim Einzug? Sind sie als übliche Abnutzung anzusehen? Oder liegen tatsächlich durch den Mieter verursachte Schäden vor? Ein erster Schritt zu mehr Klarheit ist ein zu Beginn des Mietverhältnisses erstelltes Übergabeprotokoll, das den Zustand der Wohnung gewissenhaft beschreibt. Es gibt Vermietern und Mietern zugleich Sicherheit.

Spätestens bei der Schlüsselübergabe unterschreiben Vermieter und Mieter das gemeinsame Dokument nach einer sorgfältigen Inspektion aller Räume. Dafür sollten sich beide Parteien bei Tageslicht in der Wohnung treffen und ausreichend Zeit einplanen. Vorhandene Schäden sind möglichst detailliert zu beschreiben und in das Protokoll aufzunehmen. Besteht Uneinigkeit über das Ausmaß eines Schadens, sollten auch diese unterschiedlichen Ansichten in das Dokument einfließen. Ist der Zustand der Wohnung teilweise schwer zu beschreiben, helfen angeheftete Fotos.

Neben den Auffälligkeiten in der Wohnung ist auch der Zustand von vorhandenem Inventar, welches zur vermieteten Wohnung gehört, in die Auflistung aufzunehmen. Anschließend ist das Übergabeprotokoll von beiden Parteien zu unterzeichnen. Vermieter und Mieter erhalten jeweils eine Ausführung. Für den neuen Mieter ist die Wohnungsübergabe mit einem Protokoll ein sehr wichtiger Termin: Er erhält eine Dokumentation des Zustands seiner neuen Wohnung. Ziel ist es, später beim Einzug Diskussionen darüber zu vermeiden, ob Mängel wie beispielsweise eine Delle in einer Tür beim Einzug bereits vorhanden waren oder nicht. Stellt der Mieter kurzfristig nach seinem Einzug noch Mängel fest, die er bei der Wohnungsübergabe nicht bemerkt hatte, kann er diese in der Regel noch nachmelden. In diesem Fall ist ein Anhang am Übergabeprotokoll gängige Praxis.

Für das Protokoll gibt es spezielle Vordrucke. Es ist jedoch nicht zwingend, diese zu verwenden. Einfach auf einem Blatt Papier Datum, Zweck des Termins, die beiden Vertragsparteien sowie eine Auflistung der in welchen Räumen festgestellten Mängel zu notieren, reicht völlig aus. Ergänzend macht es Sinn, sämtliche Zählerstände zu notieren und anschließend an die Hausverwaltung oder direkt an das zuständige Ableseunternehmen zu übermitteln. Neben der Erstellung einer Übergabeprotokolls dient der Termin der Wohnungsübergabe auch einer detaillierten Einweisung in die Wohnung und die Regeln der Hausgemeinschaft. Der neue Mieter soll schließlich beispielsweise wissen, wie die Fußbodenheizung funktioniert, was in Sachen Mülltrennung zu beachten ist und wer der Hausmeister ist.

Beim Auszug des Mieters sollten Vermieter und Mieter erneut eine Begehung der Wohnung vereinbaren und ein Abnahmeprotokoll erstellen. Herrscht bei einer Wohnungsübergabe meist noch Einigkeit zwischen Vermieter und Mieter, geht es jetzt für den Vermieter im schlimmsten Fall um viel Geld. Gerade bei vorliegenden Mängeln sind Fingerspitzengefühl sowie eine genaueste Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen gefordert, um eine potenzielle Streitsituation einvernehmlich zu klären. Was viele Vermieter nicht wissen: Möglicherweise sind auch Renovierungsklauseln im Mietvertrag längst hinfällig, was die Sache zusätzlich verkompliziert.

Quelle: Specht Immobilienservice
http://www.specht-immobilienservice.info/tipps-fur-vermieter/die-perfekte-wohnungsuebergabe-was-vermieter-und-mieter-beachten-sollten.html