Bewertung von Immobilien
Herzlich willkommen auf unserer Seite.
Sie möchten eine Immobilie privat verkaufen oder erwerben, dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Dabei gibt es verschiedene Gründe, weswegen Sie eine Eigentumswohnung zum Kauf anbieten oder eine Wohnung mieten möchten. Häufiger spielt eine Erbschaft oder eine Scheidung eine Rolle. Viele wollen ihr Haus verkaufen. Auf der anderen Seite gibt es Familien oder Paare, die in einer zu kleinen Wohnung leben und ein Haus kaufen möchten. Wir möchten zufriedene Kunden und somit, dass alle Käufer ihr Objekt zu einem reellen Kaufpreis erwerben.
Unsere Firma brenner – Immobilien mit Sitz in Dinkelsbühl besteht seit einigen Jahren mit großem Erfolg. In unserer Gegend sind wir als Immobilienmakler führend in der Branche. Wir verkaufen oder vermieten Objekte in Mittelfranken, im Ostalbkreis und im Hohenlohekreis. Dabei konzentrieren wir uns auf die Städte und die umgebenden Gemeinden von Ansbach, Dinkelsbühl, Feuchtwangen, Nördlingen, Aalen, Bopfingen, Ellwangen und Crailsheim.
Wir sind ein seriöses Unternehmen und haben bei unseren Kunden und den Behörden einen guten Ruf.
Angebotspreis
Sie möchten ein Haus verkaufen und kennen nicht die aktuelle Marktlage. Wir unterstützen Sie gerne dabei, den passenden Preis zu finden. In einem Gespräch beraten wir Sie ausführlich. Wichtig ist dabei, den Wert Ihrer Immobilie herauszufinden. Ein Sachverständiger unterstützt uns bei unserer täglichen Arbeit. Damit garantieren wir den Käufern, dass sie ihr neues Haus zu einem angemessenen Kaufpreis erhalten.
Immobilienbewertung
Als Makler beraten wir Sie kompetent und nehmen in Zusammenarbeit mit einem Gutachter die korrekte Bewertung Ihres Gebäudes vor. Unter Berücksichtigung der ImmoWertV und des § 194 BauGB ermitteln wir den Wert. Dabei überprüfen wir den Verkehrswert (= Verkaufspreis) vergleichbarer Objekte in der Umgebung und passen den Verkaufspreis Ihres Gebäudes an. Zum Zeitpunkt der Überprüfung muss dieser Verkehrswert aktuell sein. Es muss die gleiche Art der Immobilie sein. Neben dem Bodenwert maßgebend ist das Alter des Hauses, in welchem baulichen Zustand es sich befindet und welche Umbaumaßnahmen zu erwarten sind. Das Baujahr alleine ist nicht entscheidend. Es kommt darauf an, ob der Verkäufer aufwändige Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen hat und das Gebäude neuwertig ist. Bei der Bewertung zu berücksichtigen sind auch Lärm und Gerüche ( Immissionen ) in der Umgebung, Gebäudeausrichtung, Nutzungsmöglichkeiten und Nutzungsrechte, Grundriss, Belichtung und einiges mehr. Weitere Kriterien sind die Lage mit Einkaufsmöglichkeiten, Verkehrsanbindung/öffentliche Verkehrsmittel, Zugang zu kulturellem Leben, Nähe zu Schulen und Kindergarten, ärztlicher Versorgung, angenehme Nachbarschaft, um einige Beispiele zu nennen.
Vergleichswert:
Bei eigengenutzten Objekten (Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Reihenhäuser und Doppelhaushälften, Garagen) ist das der direkte Vergleichswert.
Finden wir zur Feststellung des Kaufpreises in einem Fall keine vergleichbaren Gebäude, wenden wir uns an den Gutachterausschuss in der betreffenden Kommune. Dort gibt es eine Kaufpreissammlung über frühere Verkäufe. Das heißt in der Fachsprache indirekter Vergleichswert: Durchschnittswert mit Zu- oder Abschlägen.
Ertragswert:
Der Ertragswert ist eine weitere Form des Verkehrswertes und kommt bei vermieteten Gebäuden zur Anwendung. Der Bodenrichtwert, Baujahr und Gebäudezustand, die Mieteinnahmen, die Vertragsverhältnisse sowie die laufenden Kosten und Instandhaltungsmaßnahmen werden hierbei berücksichtigt. Die Berechnung ist komplex, weshalb sie Fachleuten vorbehalten sein sollte.
Sachwert:
Der Sachwert ist bei Banken die bevorzugte Variante des Verkehrswerts. Das Verfahren wird sowohl bei freien als auch bei vermieteten Immobilien angewendet. Er ergibt sich aus dem Bodenrichtwert, der Wertminderung und dem Zustand des Gebäudes (Baujahr, Herstellungskosten, Abnutzung im Laufe der Jahre, Renovierungsbedarf bzw. neuwertig).
Bodenwert:
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens in Euro/m² für eine Mehrheit von Grundstücken. Es müssen im Wesentliche gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse innerhalb eines Gebiets vorliegen. Er bezieht sich auf Grundstücke mit gebietstypischen Eigenschaften und auf unbebaute, abgabenfreie und altlastenfreie Grundstücke. Der Bodenrichtwert ist nicht bindend.
Beleihungswert:
Sie wollen für Ihr neues Haus einen Kredit bei Ihrer Hausbank aufnehmen. Bei höheren Summen möchte die Bank eine „Sicherheit“, oftmals ist es das gekaufte Objekt. Das ist der Beleihungswert. Der Verkehrswert wird für die Errechnung als Grundlage genommen. Die Bank erteilt den Kredit zu bestimmten Rückzahlungskonditionen. Sollten Sie eines Tages zahlungsunfähig werden, müssen Sie Ihr Eigentum der Bank übertragen. Das Haus ist dann leider weg.
Sie haben einen kurzen Überblick über die wichtigsten Punkte beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie erhalten. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich für uns als Makler für Ihr Objekt entscheiden. Sie werden es nicht bereuen.