Überblick: Positionen der Parteien zu Immobilien-Themen

Überblick: Positionen der Parteien zu Immobilien-Themen

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Der Wahlkampf ist in der heißen Phase. Sehr unterschiedliche Koalitionen scheinen möglich. Aber wie stehen die Parteien zu Top-Themen der Immobilienwirtschaft? Immonet verschafft einen Überblick.

Mietpreisbremse?

Sie steht bei fast allen Parteien der Berliner Republik im Wahlprogramm. Doch ein entsprechender Eilantrag der Grünen-Fraktion wurde vor der Sommerpause im Bundestag abgelehnt, mit den Stimmen der schwarz-gelben Regierungskoalition.

Die SPD will auch bei bestehenden Mietverträgen kräftig auf die Bremse treten: „Die Mieten sollen nur alle vier Jahre um maximal 15 Prozent angehoben werden dürfen“, erklärt ein Sprecher des Parteivorstands.

Die CDU/CSU will erst nach der Wahl die Länder ermächtigen, in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen Mieterhöhungen zu beschränken, auf zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Deckelung soll nicht bei der Neubauvermietung gelten, „denn das würde die Wohnungsmarktlage weiter verschärfen“, heißt es aus dem Wahlkampfbüro.

Die Grünen wollen „in Gebieten mit nachgewiesenem Wohnraummangel“ eine Begrenzung von Wiedervermietungsmieten bei 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete – und deren regelmäßige Erhöhung einschränken.

Die Linke geht noch weiter: Bei Neuverträgen soll der Mietpreis nur in Höhe der Inflation steigen dürfen – also um rund zwei Prozent. Im Interview mit der Münchner Abendzeitung forderte Linke-Chefin Katja Kipping sogar eine Vollbremsung: „Wenn jemand eine Wohnung ohne Sanierung neu vermietet, dann darf die Kaltmiete nicht steigen. Wir wollen, dass das per Gesetz ausgeschlossen wird.“ Die Kommunen sollen zudem Höchstmieten festlegen dürfen, auf Grundlage der Mietspiegel.

Die FDP findet gesetzliche Eingriffe kontraproduktiv: „Mietpreisbremsen sind Öl ins Feuer“, sagt Parteisprecher Peter Blechschmidt. „Denn je geringer die Einnahmen aus Mieten sind, desto länger dauert es, bis ein Vermieter seine Investition wieder erwirtschaftet hat und desto geringer ist der Anreiz, in neuen Wohnraum zu investieren.“ Für die Wohnungswirtschaft müssten günstige Rahmenbedingungen geschaffen werden, um mehr private Investitionen in Mietwohnungen zu fördern. „Wenn das Angebot steigt, stabilisieren sich auch die Preise.“

Makler-Courtage?

Vor allem in Großstädten mit einem engen Wohnungsmarkt haben Makler einen schwierigen Stand. Das Vorurteil: Sie verdienten sich goldene Nasen damit, eine Tür aufzuschließen und einen Vertrag rüber zu reichen.

Die SPD will im Falle eines Wahlsieges die Vergütung von Maklern neu regeln, durch eine Änderung des Wohnraumvermittlungsgesetzes. Dabei soll das Besteller-Prinzip gelten: „Wer einen Makler beauftragt, muss künftig die Kosten tragen, und nicht wie bisher regelmäßig die Mieter“, erklärt der SPD-Sprecher. Es könne nicht sein, dass Wohnungseigentümer und Makler ein Geschäft zu Lasten Dritter, nämlich der wohnungssuchenden Mieter, machten. Die Höchstgrenze von zwei Monatsmieten soll bestehen bleiben.

CDU/CSU wollen für Maklerleistungen „klare bundeseinheitliche Rahmenbedingungen schaffen, um mehr Rechtssicherheit zu erzielen. Vermieter und Mieter sollen weiter als Auftraggeber auftreten können.“

Die Grünen stoßen ins selbe Horn: „Wer den Makler bestellt, soll ihn auch bezahlen“, so Daniela Wagner, Sprecherin für Bau- und Wohnungspolitik. „Zusätzlich sollen Vereinbarungen unwirksam sein, durch die der Mieter sich gegenüber dem Vermieter oder dem Makler verpflichtet, eine ursprünglich von der Gegenseite geschuldete Provision zu tragen.“

Geht es nach den Linken, muss die Maklercourtage in Zukunft generell vollständig vom Vermieter übernommen werden.

Die FDP sieht keinen Bedarf, die Maklerprovision zu regulieren. Sprecher Blechschmidt: „Es ist davon auszugehen, dass bei Einführung des Besteller-Prinzips die Kosten einfach über die Miete auf den Mieter umgelegt werden.“

Energetische Sanierung?

Die energetische Gebäudesanierung ist eine der Großbaustellen der amtierenden Bundesregierung, die ehrgeizige Klimaziele erreichen will: Der Wärmebedarf in Gebäuden soll bis 2020 um 20 Prozent sinken, bis 2050 soll ein nahezu klimaneutraler Gebäudestand erreicht werden. Allerdings: Dämmungen und hocheffiziente Heizungsanlagen kosten viel Geld. Und die Mieten sollen nicht explodieren. Allein in diesem Jahr stellt der Staat insgesamt 1,8 Milliarden Euro bereit, mit denen Energiesparmaßnahmen unterstützt werden.

Die SPD verspricht noch mehr Fördergelder: „Wir wollen die KfW-Programme zur energetischen Sanierung von Bestandsimmobilien mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt in Höhe von mindestens zwei Milliarden Euro jährlich ausstatten.“ Vermieter sollen nach einer Modernisierung nur noch neun statt bisher elf Prozent der Kosten auf den Mieter umlegen. Mietminderungen im Falle energetischer Sanierung sollen wieder vom ersten Monat an möglich sein.

„Die steuerliche Förderung wäre eindeutig der bessere Weg für die Gebäudesanierung“, sagt die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött. „Aber den hat Rot-Grün im Bundesrat verbaut.“ Nach der Wahl will die Fraktion einen neuen Gesetzesvorschlag einbringen.

Das sehen Die Grünen genauso. Sie wollen die Sanierungsquote im Gebäudebestand auf drei Prozent anheben. Die Sprecherin für Bau- und Wohnungspolitik wirbt für eine „zielgruppengerechte Förderkulisse“, welche „die Bedürfnisse der verschiedenen Eigentumsformen, wie etwa Selbstnutzer, Kleinvermieter, Wohneigentumsgemeinschaften, Genossenschaften oder Wohnungswirtschaft, stärker berücksichtigt.“ Zudem treten die Grünen für eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung für Selbstnutzer ein.

Die Linke will das Tempo der energetischen Sanierungen verdoppeln – und dafür mehr Fördermittel vom Bund, damit die Gebäudesanierung „nicht einseitig zu Lasten der Mieterinnen und Mieter geht“. Wo die Einsparungen bei den Heizkosten die Kosten einer Sanierung nicht auffangen, solle die öffentliche Hand einspringen.

Die FDP tritt weiterhin für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung ein.Ziel ist es, gerade privaten Eigentümern eine energetische Sanierung unbürokratisch zu erleichtern.“

Quelle: Immonet