Die Bundesregierung hat das Energiesparrecht den Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie 2010 und den Zielen der Energiewende angepasst.
Seit dem 13. Juli 2013 gilt bereits geänderte Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2013).
Ab 1. Mai 2014 tritt die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft.
Bei Verkauf oder Vermietung Ihrer Immobilie gilt demnach eine gesetzliche Vorlagepflicht des Energieausweises gegenüber potentiellen Käufern oder Mietern.
brenner IMMOBILIEN GmbH empfiehlt Ihnen die Ausstellung eines Energieausweises über regionale Energieberater.
Ihre Dinkelsbühler Energieberater:
Architekturbüro Schemm, Herr Dipl-Ing. Martin Schemm, Nördlinger Straße 60, 91550 Dinkelsbühl, Tel. 09851 / 55 47 57