Seit 01. Juni 2015 ist das sogenannte

Bestellerprinzip und die Mietpreisbremse

in Kraft. Seither ist über die führenden Immobilienportale ( Immobilienscout, Immowelt und Immonet ) ein starker Rückgang von ausgeschriebenen Immobilien zur Miete zu verzeichnen.

Das Bestellerprinzip besagt, dass der Auftraggeber ( = Besteller ) künftig den Immobilienmakler bei der Vermietung von Wohn-Immobilien bezahlen muss, dies ist in der Regel der Vermieter. Jedoch kann auch ein Mietinteressent einen Makler beauftragen, für ihn nach einer geeigneten Wohnung oder Haus zur Miete zu suchen. Der geschlossene Suchauftrag besagt dann in diesem Fall, dass der Mietinteressent den Makler bezahlt.

Jedoch hat uns auch hier das Gesetz zum Bestellerprinzip sehr stark eingeschränkt. Demnach dürfen wir einem Interessenten die Immobilie nur exklusiv zeigen, sollte er die Wohnung nicht mieten, ist diese für weitere Interessenten „verbrannt“, d.h. wir können diese keinem weiteren Suchenden mehr anbieten.

Aus diesem Grund nehmen viele Immobilienmakler – Büros erst gar keine Suchaufträge mehr an.

Jürgen Michael Schick ist seit Juni Präsident des IVD ( Immobilienmakler Verband Deutschland ) und berichtet in seinem Interview mit der Welt über die Probleme betreffend des Bestellerprinzips und der Mietpreisbremse ( in Regionen mit qualifiziertem Mietspiegel ) sowie deren Auswirkungen auf den Mietmarkt.

Hier gelangen Sie zum ausführlichen Interview

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