Erfolgreich absolviert:
20 Stunden ( Online- ) Weiterbildung für Immobilienmakler
Um die Anforderungen der erlaubniserteilenden Behörde bzw. die Weiterbildungsverpflichtung gem. §34c GewO ( Gewerbeordnung ) und damit die Anforderungen der MaBV ( Makler- und Bauträgerverordnung ) zu erfüllen, nahm der Geschäftsführer des Immobilienmaklerbüros brenner IMMOBILIEN GmbH aus Dinkelsbühl, Tobias Brenner, an einer 20-stündigen ( Online- ) Weiterbildung teil.
Die gesetzliche Fortbildungspflicht besteht bereits seit dem 1. August 2018 und gilt für alle Immobilienmakler und Immobilienverwalter.
Gemäß dieser gesetzlichen Vorgabe muss diese Fortbildung zum ersten Mal Ende 2020 erfüllt sein und danach alle drei Jahre wiederholt werden. Es ist dabei unerheblich, ob diese verpflichteten Personen schon mehrere Jahre Berufserfahrung haben oder nicht.
Weiterbildung gem. § 34c GewO
für Immobilienmakler und Immobilienverwalter
Die Lernthemen der Weiterbildung, u.a.
- Das Immobilienunternehmen repräsentieren
- Werteströme und Werte erfassen und dokumentieren
- Wohnräume vermieten
- Wohnräume verwalten und Bestände pflegen
- Gewerbliche Objekte bewirtschaften
- Grundstücke erwerben und entwickeln
- Bauprojekte entwickeln und begleiten
- Wohnungseigentum begründen und verwalten
- Immobilien vermitteln und mit Immobilien handeln
- Immobilien finanzieren
- Gesamtwirtschaftliche Einflüsse berücksichtigen.
Ihr Team von brenner IMMOBILIEN GmbH aus Dinkelsbühl.