Immobilienanzeigen ab Mai mit neuen Pflichtangaben
Eigentümer und Makler befürchten erschwerte Vermarktungsmöglichkeiten.
Für Immobilienanzeigen in Zeitungen oder im Internet gelten ab dem 1. Mai neue Regeln. Ab diesem Stichtag müssen die Anzeigen Angaben über die energetische Qualität der Objekte enthalten. Verstöße gegen die neuen Vorgaben können mit einem Bußgeld von bis zu 15 000 Euro geahndet werden. Ab 1. Mai 2015 werden Verstöße dann als Ordnungswidrigkeiten sanktioniert.
Quelle: Tagesspiegel