Die Unwetter und Starkregenfälle zeigen sich in diesem Sommer besonders stark. Eigenheimbesitzer sollten gerade jetzt prüfen, ob die richtigen Versicherungen das Haus schützen. Hausbesitzer können aus einer Vielzahl von Versicherungen zum Schutz der eigenen vier Wände auswählen, um sich gegenüber Schäden abzusichern, aber nicht jede Police ist auch wirklich sinnvoll. Wie bei vielen anderen Versicherungen gilt auch beim Haus der Grundsatz, dass Schadensfälle, die richtig teuer werden können, abgesichert sein sollten.
Die grundlegendsten Risiken wie Schäden durch Feuer, Leitungswasserschäden durch Rohrbruch und Sturm werden durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Auf diese Versicherung sollten Hausbesitzer keinesfalls verzichten, empfiehlt der Immobilienverband IVD. Brandschäden beispielsweise durch Blitzschlag sind verheerend und können den Eigentümer in den Ruin treiben. Teure Folgen können auch Naturereignisse wie Hochwasser, Erdrutsche und Erdbeben oder Unwetter haben. Der IVD rät daher zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung. Welcher mögliche Schaden durch die Wirkung von den Elementen ausgeschlossen werden kann, hängt vom Standort und Bauweise der Immobilie ab. Versicherungen schließen zum Beispiel in der Regel keinen Schutz vor Schäden aus Überschwemmungen ab, wenn das Gebäude in einem bekannten Überschwemmungsgebiet steht. Gleiches gilt für Gebäude, die in den Bergen liegen, bei den Risiken Lawine und Steinschlag.
Für den Schutz des Inventars innerhalb des Hauses ist die Hausratversicherung zuständig. Sie tritt ein, wenn Möbel, Wertgegenstände und Haushaltselektronik durch Brand, Wasser oder auch Diebstahl abhandenkommen oder Schaden nehmen. Üblich ist die Versicherung des Hausrats zum Wiederbeschaffungswert. Dabei gilt es regelmäßig, die Angemessenheit der Versicherungssumme zu prüfen, da im Laufe der Zeit steigende Werte in die Wohnungen eingebracht werden.
Ein weiteres Muss für Hauseigentümer ist die Privathaftpflicht. Durch sie werden alle Schäden abgedeckt, die der Versicherte im privaten Bereich herbeiführt. Die private Haftpflicht umfasst auch die selbst genutzte Immobilie und zahlt in der Regel auch, wenn ein Besucher über eine lose Fliese stolpert oder bei Glatteis ausrutscht, weil nicht gestreut war.
Verzichtet werden kann in den meisten Fällen auf eine Glasversicherung. Das Risiko von Glasbruch ist verhältnismäßig gering und wenn doch, liegt in den meisten Fällen ein Fremdverschulden vor, so dass die Haftpflicht des Verursachers eintritt. Der Abschluss einer Glasbruchversicherung bedarf daher einer genauen Analyse des Umfanges der Versicherungsgegenstände und eines möglichen Schadens. Wenig sinnvoll sind zudem Wohngebäude-Schutzbriefe, die in Haushaltsnotfällen wie Schädlingsbekämpfung, Schlüsselnotdienst oder Rohrverstopfungen einspringen. Zum einen sind die Kosten für Notdienste nicht unbezahlbar und zum anderen greifen häufig Ausnahmen, so dass die Versicherung doch nicht bezahlt.
Quelle: IVD