!!! NEIN zum Bestellerprinzip bei Kaufimmobilien !!!
Wie derzeit in sämtlichen Medien zu lesen ist, plant Bundesjustizministerin Katarina Barley ( SPD ) die Einführung des Bestellerprinzips auch für Immobilien, welche zum Verkauf stehen.
Das geplante Bestellerprinzip sieht vor, die gesamte Maklercourtage ( in der Regel 6 % zzgl. MwSt. aus dem beurkundeten Kaufpreis ) auf den Verkäufer umzulegen, so dass ein Kaufinteressent das Objekt sozusagen provisionsfrei erhält. Die SPD verfolgt damit das Ziel, die Kaufnebenkosten für Käufer zu senken.
Da ich als erfahrener Immobilienmakler hier komplett anderer Meinung bin, wie Frau Barley und Ihre Parteigenossen, habe ich den zuständigen Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU sowie der SPD direkt geschrieben, und meine Einschätzung der Folgen direkt mit ihnen zu diskutieren.
Ich möchte Ihnen mein Schreiben zu diesem Thema nicht vorenthalten, und zum Anlass nehmen, um Sie hier aufzuklären – vor allen Dingen über die schwerwiegenden und dauerhaften Konsequenzen für Käufer / Kaufinteressenten.
Bestellerprinzip in der Vermietung
Rückblickend trat ein Bestellerprinzip für die Vermietung zum 01. Juli 2015 in Kraft, welches auch die gesamte Maklerprovision auf den Besteller abwälzt – der Besteller ist in diesem Fall sehr häufig der Vermieter.
Wie schwerwiegend der Eingriff in den funktionierenden Mietmarkt war, können wir knapp 4 Jahre nach in Kraft treten bestens beurteilen:
- Deutliche Verteuerung der Kaltmieten, vorwiegend in angespannten Immobilienmärkten / Ballungsräumen
- Knappheit an Mietwohnungen
- Negative Konsequenzen für sozial schlechter gestellte Bürger
Was schlussendlich ( im Übrigen ebenfalls unter der Regierung CDU/CSU / SPD ) als Entlastung für Mieter bzw. Mietsuchende gedacht war, ist gescheitert.
Bestellerprinzip bei Kaufimmobilien
Nun erwägt die Große Koalition, allem voran, Frau Dr. Katarina Barley ( SPD ), den gleichen Fehler ein weiteres Mal zu begehen.
Als kleines, mittelständisches Immobilienmakler- und Sachverständigenbüro, welches vorwiegend im ländlichen Bereich von Mittelfranken und Ostalbkreis tätig ist, setze ich mich für die Belange meiner Kundschaft, sowohl Verkäufer als auch Käufer, gleichermaßen ein.
Hierzu bin ich in stetigem Schriftverkehr mit unseren Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Namentlich sind dies Herr Artur Auernhammer, CSU, welcher meine Argumentation teilt. Herr Auernhammer wird meine Vorschläge dahingehend in den Arbeitskreis der CSU mit aufnehmen. Die CDU / CSU positioniert sich mittlerer weile eindeutig gegen das Bestellerprinzip.
Erwartungsgemäß verhielt es sich mit den Antwortschreiben der Herren Martin Burkert und Carsten Träger, beide SPD, welche mir auf meine Anfrage und Vorschläge hin, ein vorformuliertes Schreiben, ohne im Detail auf meine Fragen und vor allen Dingen, auf meine sorgenvollen Hinweise einzugehen, übersandten.
Ein Auszug aus dem Antwortschreiben von Herrn Burkert: „… insoweit soll die bisher übliche Praxis, nach der die Provision für Makler immer- und zwar unabhängig davon, wer Vertragspartner des Makler ist- vom Käufer zu tragen ist…“
Diese Aussage, und weitere Passagen der Schreiben, sind schlichtweg falsch.
Eine sachliche Richtigstellung von meiner Seite an die beiden Herren vom 01. Februar 2019, blieb bislang, wie erwartet, unbeantwortet.
Zusätzliche Belastung für Käufer / Kaufinteressenten
Für den Käufer wird es teurer:
Es ist anzunehmen, dass der Verkäufer die Provision auf den Kaufpreis aufschlägt. Mit erhöhtem Kaufpreis steigen die Nebenkosten, wie z.B. Grunderwerbsteuer, Notargebühr und Kosten der Finanzierung.
Der vermeintliche Vorteil einer Provisionsfreiheit der Immobilie wird zum Nachteil für den Käufer. Profiteur ist letztlich der Staat durch erhöhte Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer.
Verbraucher haben das Nachsehen:
Wenn die Politik die Makler zwingt, nur noch für den Verkäufer tätig zu sein, dann bleibt der Kaufinteressent schutzlos. Als einseitiger Interessenvertreter muss der Immobilienmakler nur die Belange des Verkäufers vertreten.
Bei einer seiner größten Investitionsentscheidungen im Leben erhält der Käufer keine Beratung mehr. Das kann nicht im Sinne des Verbraucherschutzes sein.
Provision „FAIR – teilen“:
Das in den meisten Regionen Deutschlands praktizierte System der Doppeltätigkeit, bei der sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision teilen und das von den Verbrauchern als gerecht empfunden wird, würde mit dem Bestellerprinzip abgeschafft.
Grunderwerbsteuer:
Die Bundesländer könnten die Einführung des Bestellerprinzips für Kaufimmobilien und damit die scheinbare Entlastung der Käufer zum Anlass nehmen, die Grunderwerbsteuer in ihrem Land zu erhöhen.
Die Regelung würde damit nicht nur die Grunderwerbsteuerspirale weiterbewegen, sondern könnte sich auch zu einer „Grunderwerbsteuerfalle“ für Immobilienkäufer entwickeln, wenn sie auf die im Kaufpreis eingepreiste Maklerprovision Grunderwerbsteuer zahlen.
Im Übrigen betrugen die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer in Deutschland im Jahr 2017 brutto rund 13,14 Milliarden Euro. Im Jahr 2003 waren es „lediglich“ 4,8 Milliarden Euro ( Quelle: Statista 2019 ). Dies bedeutet eine Erhöhung um über 136 % !!
Die Grunderwerbsteuer in Deutschland wurde in den Bundesländern seit dem Jahr 2006 bereits 27-mal erhöht !!
Des Weiteren bitte ich zu bedenken, dass die Grunderwerbsteuer für ein- und dieselbe Immobilie unter Umständen mehrmals entrichtet wird.
Bankenfinanzierung:
Für den Kaufinteressenten wird es schwieriger, eine Immobilien – Finanzierung von den Banken zu bekommen.
Die Bank errechnet den Beleihungswert der Immobilie, und sieht den ( um die Provision erhöhten ) deutlich zu hohen Kaufpreis. Daher wird das Kreditinstitut in vielen Fällen eine Finanzierung ablehnen.
Was tun?
Der Immobilienverband Deutschland IVD hat eine Online-Petition eingerichtet, unter dem Motto:
„Bestellerprinzip verhindern –
Verbraucher schützen“
Unterstützen Sie diese Petition mit Ihrer Unterschrift – in Ihrem eigenen Interesse.
https://www.openpetition.de/petition/unterzeichner/bestellerprinzip-verhindern-verbraucher-schuetzen
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Ihr
Tobias Brenner
Geschäftsführer
brenner IMMOBILIEN GmbH, Dinkelsbühl
Dinkelsbühl, 27.02.2019
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