Rarität: Christoph von Schmid – Geburtshaus in der Altstadt von 91550 Dinkelsbühl / Mittelfranken

Wohnfläche: ca. 700 m² ( realisierbar )
Grundstück: ca. 450 m²
Übergabe: nach Vereinbarung möglich
Baujahr: 1396
Immobilienart: Wohn- und Geschäftshaus

Energieausweis:

nicht benötigt, Objekt steht unter Denkmalschutz

Lage:

91550 Dinkelsbühl
Klostergasse 19

Objekt:

Zum Verkauf steht eine besondere Rarität:
Das Geburtshaus von Christoph von Schmid, dem wohl bekanntesten Dinkelsbühler.

Christoph von Schmid war ein römisch-katholischer Priester, Schriftsteller und Dichter von Kirchenliedern und gilt als der erfolgreichste Jugendbuchautor seiner Zeit. Zu seinen auch heute noch bekannten Liedern gehört das weltweit verbreitete Weihnachtslied „Ihr Kinderlein, kommet“.

Das im Altstadtkern stehende Haus wird heute als Wohn- und Geschäftshaus genutzt, im Erdgeschoss befindet sich ein Atelier und Werkstatt, im Anbau ein gewerblich genutzter Raum mit knapp 70 qm.

Im Obergeschoss sind derzeit 3 Wohnungen / Appartements vermietet, deren Ausbau allerdings schon einige Zeit zurück liegt.

Das Dachgeschoss bietet über 3 Etagen weitere Ausbaumöglichkeit.

Unser Kaufangebot richtet sich an Personen / Unternehmen, welche sich eine Kernsanierung eines unter Denkmalschutz stehenden Hauses zutrauen, und dieses Vorhaben auch finanziell stemmen können. Etwa 700 qm Wohnfläche sind hier realisierbar.

Auszug aus der Denkmalschutzliste:
D-5-71-136-225
Klostergasse 19. Wohn- und Geschäftshaus, Geburtshaus Christoph von Schmid, zweigeschossiger breiter Giebelbau mit Satteldach, vorkragendem verbretterten Giebeldreieck und Sandsteinportal, rückseitig Laubengang, dendro.dat. 1396, Portal 18. Jh. nachqualifiziert

Sonstiges / Hinweise

Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer stammen, eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben können wir daher nicht übernehmen. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf oder sonstiger Verwertung. Bei mehreren Kaufinteressenten entscheidet das Höchstgebot.

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