Die Modernisierung von Gebäuden im Sanierungsgebietet ist eine der letzten Möglichkeiten, für eine steuerbegünstigte Kapitalanlage. Denn der Investor kann die Kosten für die Modernisierung und Sanierung innerhalb von zwölf Jahren abschreiben. Voraussetzung ist allerdings, dass er die Baumaßnahmen vorher detailliert mit der Sanierungsbehörde vereinbart hat und dass diese ihm nachher eine Bescheinigung über die Höhe der begünstigten Baukosten ausstellt. Nach Abschluss der Sanierung muss er eine so genannte Ausgleichsabgabe zahlen.
Die Steuervorteile stehen auch dem Investor offen, der eine Eigentumswohnung vom Bauträger kauft. Voraussetzung ist lediglich, dass er die Wohnung vor Beginn der Baumaßnahmen kauft. Bei dieser Gestaltung ergibt sich im Detail jedoch eine Vielzahl von Problemen. Dies liegt schon daran, dass an dem Verfahren außer der Sanierungsbehörde auch noch das Betriebsfinanzamt des Bauträgers eingeschaltet werden muss und häufig streitig ist, welche Behörde für die einzelnen Fragen zuständig ist. Häufig ist den beteiligten Behörden auch nicht klar, dass in diesen Fällen die Bemessungsrundlage für die erhöhten Absetzungen nicht durch die Baukosten, sondern einen Anteil der Anschaffungskosten gebildet wird und dass dieser im Kaufvertrag vereinbart werden kann.
Das neue Buch von Hans-Joachim Beck, Leiter der Abteilung Steuern im Immobilienverband IVD und ehemaliger vorsitzender Richter am Finanzgericht Berlin-Brandenburg, behandelt alle praxisrelevanten Fragen rund um das Thema der steuerbegünstigten Kapitalanlage in Sanierungsgebieten und zeigt Lösungsansätze unter anderem zu folgenden Fragestellungen auf:
• Begünstigung von Dachgeschossausbauten
• Umnutzungen
• Balkone und Garagen
• Funktionsträgergebühren
• Berechnung der Bemessungsgrundlage
• Bindungswirkung der Vereinbarung im Kaufvertrag
• Rechtsschutz gegen eine verzögerte Bearbeitung durch die Behörden
• Herabsetzung der Vorauszahlungen
• Vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages
• Steuerstundungsmodell
Quelle: IVD