Anforderungen an Gutachten mit zurückliegendem Wertermittlungsstichtag – Praxiswissen aus dem Fachwebinar
Am 26.02.2026 habe ich am Webinar „Anforderungen an Gutachten mit zurückliegendem Wertermittlungsstichtag“ der VWA Freiburg teilgenommen. Ziel des Seminars war es, die Besonderheiten und Herausforderungen bei der Erstellung von Gutachten zu verstehen, deren Bewertungsstichtag bereits in der Vergangenheit liegt – ein Thema, das in der Bewertungspraxis immer wieder relevant ist.
➡ Alle Informationen zum Seminar findest du hier:
👉 https://vwa-freiburg.de/seminare/anforderungen-an-gutachten-mit-zurueckliegendem-wertermittlungsstichtag/
Dozent: Dr. rer. pol. Stephan Findeisen
M.Sc. Fachrichtung Finance & Banking und Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten. Er ist Leiter der Zertifizierungsstelle DIAZert in Freiburg und als Dozent an verschiedenen Bildungseinrichtung tätig. Zudem veröffentlicht er regelmäßig Fachbeiträge in einschlägigen Medien.
📅 Warum ist das wichtig?
Bei vielen Bewertungsanlässen – etwa Erbauseinandersetzungen, steuerlichen Feststellungen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen – wird ein Wertermittlungsstichtag in der Vergangenheit festgelegt. In solchen Fällen dürfen bei der Wertermittlung nur Informationen berücksichtigt werden, die bis zu diesem Stichtag bekannt bzw. erkennbar waren. Informationen, Marktentwicklungen oder Ereignisse nach diesem Datum dürfen nicht mehr einfließen. Diese Regelung stellt besondere Anforderungen an die Sachverständigen.
📌 Kernthemen des Webinars
Das Webinar behandelte praxisnah und fundiert, wie entsprechende Gutachten aufgebaut, begründet und nachvollziehbar dargestellt werden:
🧠 1. Stichtagsprinzip – zentraler Bewertungsansatz
Ein Gutachten mit einem zurückliegenden Wertermittlungsstichtag muss konsequent nach dem Stichtagsprinzip erstellt werden. Das bedeutet:
-
Keine Nutzung von Daten, die erst nach dem Stichtag entstanden sind
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Trennung zwischen stichtagsbezogenen und nachträglichen Daten
-
Sorgfältige Datenrecherche und -auswahl
📊 2. Datenquellen & Recherche
Ein Schwerpunkt lag auf den Möglichkeiten zur Rückdatierung von Informationen:
-
Analyse historischer Marktdaten
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Plausibilitätsprüfung früherer Vergleichsobjekte
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Nutzung von Gutachterausschussdaten und amtlichen Statistiken
⚠️ 3. Typische Stolpersteine
Das Seminar zeigte häufige Fehlerquellen auf, etwa:
-
Nachträglich publik gewordene Informationen unkritisch verwenden
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Fehlende Quellenbelege für stichtagsbezogene Daten
-
Unklare Trennung zwischen Historie und aktueller Bewertung
📚 4. Rechtliche Grundlage & Wurzeltheorie
Ein weiterer Teil befasste sich mit rechtlichen Grundlagen, speziell der sogenannten Wurzeltheorie des Bundesgerichtshofs, die bei der zeitlichen Einordnung von Tatsachen und Informationen eine wichtige Rolle spielt. Diese Theorie hilft, Entscheidungen über die Zulässigkeit von Informationsquellen und deren zeitliche Einordnung zu begründen.
👩💼 Zielgruppe
Das Webinar richtete sich an:
-
Immobilienbewerter und Sachverständige
-
Mitarbeitende von Gutachterausschüssen
-
Banken und Kreditinstitute
-
Verwaltungen und Behörden, die Gutachten prüfen oder beauftragen
🧾 Fazit: Praxisrelevanz für Bewertungsfälle
Gutachten mit einem zurückliegenden Wertermittlungsstichtag erfordern:
✔ eine präzise stichtagsbezogene Analyse,
✔ methodisch fundierte Datenrecherche,
✔ klare Dokumentation der Bewertungsschritte,
✔ und eine stringente Abgrenzung von nachträglichen Einflüssen.
Nur so entstehen prüffeste und nachvollziehbare Gutachten, die vor Ämtern, Finanzbehörden oder Gerichten Bestand haben. Dieses Fachwissen ist insbesondere wichtig für Sachverständige, die regelmäßig rückdatierte Bewertungen erstellen oder begutachten.
Weiterbildung und Qualitätssicherung für zertifizierte Immobiliengutachter
Als zertifizierter Immobiliengutachter nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist die kontinuierliche fachliche Weiterbildung ein zentraler Bestandteil meiner Tätigkeit. Die Teilnahme an qualifizierten Fachseminaren wie dem Webinar der Reguvis Akademie dient nicht nur dem Nachweis der erforderlichen Weiterbildungsstunden, sondern vor allem der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, marktgerechten und rechtssicheren Immobilienbewertung.
Fortbildungsnachweis
Die Veranstaltung ist gemäß § 34c Abs. 2a GewO i.V.m. § 15b MaBV anerkannt und wird mit 3 Zeitstunden für die gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung angerechnet.
Ihr Kontakt zu einem erfahrenen Immobiliensachverständigen / Immobiliengutachter in Mittelfranken, Schwäbisch Hall, Donau-Ries und Ostalbkreis
Als zertifizierter Immobiliensachverständiger und Immobiliengutachter nach DIN EN ISO/IEC 17024 unterstütze ich Eigentümer, Käufer, Erben, Gerichte und Institutionen bei der professionellen Immobilienbewertung in Mittelfranken, im Landkreis Schwäbisch Hall, im Landkreis Donau-Ries sowie im Ostalbkreis. Die regionale Marktkenntnis ist dabei ein entscheidender Faktor für eine realistische, nachvollziehbare und marktorientierte Wertermittlung.
Ich erstelle Verkehrswertgutachten und Immobilienbewertungen für unterschiedliche Bewertungsanlässe, unter anderem für Kauf und Verkauf von Immobilien, Erbschafts- und Schenkungsfälle, Scheidungs- und Vermögensauseinandersetzungen, steuerliche Zwecke, Finanzierungen sowie zur sachverständigen Beurteilung von Restnutzungsdauern. Jede Bewertung erfolgt objektiv, methodisch fundiert und unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten der jeweiligen Immobilienmärkte.
Durch kontinuierliche fachliche Weiterbildung und den Einsatz moderner Analyse- und Dokumentationsmethoden stelle ich sicher, dass meine Immobilienbewertungen in Mittelfranken, Schwäbisch Hall, Donau-Ries und im Ostalbkreis den aktuellen fachlichen, rechtlichen und marktbezogenen Anforderungen entsprechen.
Sie haben eine Immobilie zu bewerten oder benötigen weitere Informationen?
Kontaktieren Sie mich gerne per E-Mail unter info@brenner-immo.de. Ich berate Sie individuell und kompetent zu Ihrem Bewertungsanliegen.
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