Seit Inkrafttreten des Bestellerprinzips zum 01.06.2015 müssen Sie als Vermieter / Eigentümer, wenn Sie einen Immobilienmakler zur Vermietung Ihrer Immobilie beauftragen, diesen auch bezahlen. Dass dies eine gute Investition ist, und welche Tätigkeiten Ihnen der Makler abnimmt, zeigt unser Info – Video
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Sparen Sie sich Stress & Ärger mit der Suche nach einem geeigneten Mieter, beauftragen Sie uns mit der Vermietung Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus – wir sind im Raum Ostalbkreis und Mittelfranken für Sie tätig.
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