Die Grunderwerbsteuer ist im Jahr 2011 von den Ländern Nordrhein-Westfalen und Baden- Württemberg auf fünf Prozent angehoben worden. Ab dem 01.01.2012 beträgt die Grunderwerbsteuer auch in Schleswig-Holstein fünf Prozent. Ab dem 01.03. 2012 wird sie auch in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt, ab dem 01.04. 2012 in Berlin und ab dem 01.07.2012 in Mecklenburg–Vorpommern fünf Prozent betragen.
Maßgeblich dafür, welcher Steuersatz gilt, ist der Zeitpunkt, in dem der schuldrechtliche Kaufvertrag abgeschlossen wird.
Die Übersicht steht als PDF zum download hier bereit.
Quelle: IVD