Der Hype in trendigen Innenstädten großer Ballungsgebiete zu wohnen wird auch in diesem Jahr nicht abreißen. Gerade aus diesem Grund sind die Mieten bereits in horrende Höhen gestiegen. Bauunternehmer und Architekten versuchen nun Brachen in Innenstädten zu füllen anstatt Wohnungen auf neuem Bauland zu errichten, berichtet der „Tagesspiegel“.

Der „Tagesspiegel“ zitiert in diesem Zusammenhang den Hamburger Architekt Holger Reiners: „Bauen in einer Baulücke braucht architektonisches und städtebauliches Feingefühl“. Es sei wichtig und gleichzeitig eine Herausforderung das neue Objekt ins Stadtbild einzupassen. Dazu gehören nicht nur die Ästhetik, sondern auch zahlreiche rechtliche und planerische Abstimmungen mit dem Umland.

Viel neues Bauland stehe in den Innenstädten nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund sei die Tendenz Baulücken zu bebauen wieder mehr im Kommen. Auch werden vermehrt Grundstücke in mehrere Parzellen aufgeteilt. Diese Aufteilung gehe allerdings mit dem Bebauungsplan der Stadt einher. Diese kann kostenlos bei der Stadtverwaltung eingesehen werden. Darin sind die Bestimmungen über Fläche und Höhe des Grundstücks sowie der festgelegte Abstand zum Nachbarn zu finden. Manchmal sind sogar Bestimmungen enthalten, die nicht keine Durchschnittswerte enthalten. Darunter fallen zum Beispiel die Farbe des Daches oder die Höhe der Zäune. Wir können uns sicherlich alle noch an den Rechtsstreit über den „Maschendrahtzauns“ in Auerbach erinnern, der durch das gleichnamige Lied von Entertainer Stefan Raab so bekannt wurde. Darin beschuldigte eine Anwohnerin ihren Nachbarn, dass sein Maschendrahtzaun ihren Knallerbsenstrauch beschädigen würde. Die Klage wurde abgewiesen. Dieses Beispiel zeigt jedoch wie wichtig es ist, die rechtlichen Regelungen im Vorfeld zu beachten.

Interessenten sollten vor dem Bau beim Amt eine Bauvoranfrage stellen, rät Bauexpertin Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren (VPB) im „Tagesspiegel“. Diese Voranfrage ist indes kostenpflichtig. Es lohne sich jedoch, denn auf die rechtsverbindliche Auskunft könne im folgenden Prozess Bezug genommen werden. Für Grundstücke, die als Brachen in der Stadt lägen, stehe diese Auskunft allerdings oft nicht zur Verfügung. Deshalb sollten sich Bauinteressenten unbedingt mit dem Baugesetzbuch auseinander setzen. Neubauten müssen diesbezüglich nach den Vorgaben des Paragrafen 34 ausgeführt werden. Darin stehe, dass sich das geplante Gebäude in die nähere Umgebung einfügen müsse, so der Tagesspiegel. Da diese Formulierung jedoch sehr vage ist, müsse sie in jedem Fall individuell juristisch definiert werden. Gerade dieser Fakt sei bei der Planung besonders von Architekten zu beachten. Oft würden sich diese nur an architektonischen und städtebaulichen Gesichtspunkten ausrichten, berichtet der Tagesspiegel. Um Konflikte zu vermeiden, lohne es sich bereits im Voraus mit seinen Nachbarn zu sprechen und eventuelle Unklarheiten zu beseitigen.

Quelle: BVFI