Das Baugrundstück: Lage und Umfeld
Das perfekte Baugrundstück braucht natürlich auch die perfekte Lage. Doch welche Kriterien sollte ein Baugrundstück noch erfüllen? Achten Sie auf Details wie beispielsweise Sonneneinstrahlung und vergewissern Sie sich, ob sich bei dem jeweiligen Baugrundstück in der gewünschten Richtungzum Beispiel eine Terrasse oder ein Balkon realisieren lässt.
Beim Baugrundstück sind das Umfeld, die umliegende Bebauung und die Infrastruktur entscheidend. Die viel zitierte „beste Lage“ beim Baugrundstück ergibt sich einerseits aus einer attraktiven Bebauung in der Nachbarschaft. Andererseits sollte das Baugrundstück zentral liegen. So sollten Ärzte, öffentlicher Nahverkehr, Schulen, Kindertagesstätten und Supermärkte vom gewünschten Baugrundstück aus gut erreichbar sein.
Liegt Ihr Grundstück in einem Mischgebiet, sollten Sie werktags das Gelände besuchen. Bauentwicklungspläne der Gemeinde verschaffen Klarheit darüber, ob z.B. in der Nähe von Ihrem Baugrundstück eine neue Straße geplant wird.

Bebauungsplan einsehen
Der Bebauungsplan ist für Laien nicht einfach zu lesen. Jedoch enthält er wichtige Vorgaben, die Ihr Bauvorhaben beeinflussen können. Den Bebauungsplan können Sie beim jeweiligen Bauordnungsamt, Stadtplanungsamt oder bei der Gemeindeverwaltung einsehen. Der Bebauungsplan ist in einen Text- und einen Planteil untergliedert.

Wie darf das neue Haus geplant werden?
Der Bebauungsplan besagt unter anderem, wie das neue Haus überhaupt aussehen darf. Es gibt keine allgemein gültige Regeln, wie hoch oder wie groß gebaut werden darf. Jede Gemeinde legt ihre individuellen Kriterien im jeweiligen Bebauungsplan fest. Beispiel: Unter der Rubrik „Z“ steht, wie viele Vollgeschosse zulässig sind. Bei Einfamilienhäusern sind das in der Regel zwei, also „Z2“. Die Höhe von Eigenheimen – üblicherweise 12 Meter – wird mit „H12“ gekennzeichnet.
Wichtig im Bebauungsplan sind noch die Grundflächen- und Geschossflächenzahl ( GRZ + GFZ ). An der GRZ ist abzulesen, wie viel an Fläche des Grundstückes zugebaut werden darf. Liegt die Grundflächenzahl bei 0,4 und die Grundstücksgröße bei 350 m², dürfen maximal 140 m² zugebaut werden.
Genauso wichtig ist die GFZ im Bebauungsplan, denn sie sagt aus, wie viel Wohnfläche sein darf. Bei 0,5 GFZ darf die Wohnfläche maximal die Hälfte der Grundstücksfläche ausmachen. Bei einem Grundstück von 400 m² wären das also 200 m² fürs Wohnen.
Auch die Art des Baugebietes wird im Bebauungsplan beschrieben. Es wird unterschieden nach insgesamt elf Gebieten, für Eigenheime sind nur folgende relevant: reine, allgemeine, besondere Wohngebiete, Mischgebiete, Dorf- und Kleinsiedlungsgebiete.
Es geht um die Verteilung von Wohn- und Gewerbeniederlassungen ( Kino, Betriebe, Lokale ), Nutzgärten oder landwirtschaftliche Betriebe.

Umfassende Informationen und Beratung rund um das Bauplatz-Angebot erhalten Interessierte bei den Gemeinden, Immobilien-Services und Firmen vor Ort – damit der Traum vom Eigenheim in Erfüllung geht.

Quelle: immonet.de/ct