Die Europäische Kommission hat im März 2011 einen Richtlinienvorschlag zu Wohnimmobilienkreditverträgen veröffentlicht, der derzeit in Europäischem Parlament und zwischen den Mitgliedstaaten beraten wird. Ziel ist es, Immobilienkäufer besser gegen die Risiken einer Kreditaufnahme zu schützen und so die Entstehung einer erneuten Immobilienblase zu verhindern. Dazu sollen Sicherheitsstandards für die Kreditaufnahme geschaffen werden. Der Richtlinienvorschlag deckt alle von Verbrauchern aufgenommenen Kredite für den Erwerb einer Wohnimmobilie, bestimmte Kredite für die Renovierung von Wohnimmobilien sowie hypothekarisch gesicherte Verbraucherkredite ab. Die Kommission hat allerdings auch die Möglichkeit vorgesehen, den Anwendungsbereich bei der Umsetzung in nationales Recht auf kleine oder mittlere Unternehmen oder auf Gewerbeimmobiliengeschäfte auszudehnen.

Der Richtlinienentwurf birgt einige Sprengkraft, da er vorsieht, dass Kreditinstitute nicht mehr wie bisher bei Kündigung des Kredites vor Ablauf der Festzinsvereinbarung eine Vorfälligkeitsgebühr verlangen könnten. Damit wäre die Grundlage des stabilen deutschen Immobilienmarktes – langfristige Finanzierung mit langer Festzinsbindung – in Gefahr. Die Kreditkosten würden voraussichtlich steigen, da die Einführung eines jederzeitigen Kündigungsrechts zwangsläufig in die Konditionengestaltung der Kreditinstitute einfließen würde. Außerdem könnte es zu höheren Schwankungen der Immobilienpreise kommen, weil diese schneller auf Zinsänderungen reagieren.

Die strengen Vorgaben zur Prüfung der Kreditwürdigkeit könnten außerdem zu einem Rückgang an Kreditvergaben für Immobilienkäufe führen. Durch die Möglichkeit der Ausweitung der höheren Anforderungen auch auf Gewerbeimmobilien könnten sich diese negativen Entwicklungen auch für diesen professionell agierenden Teil der Immobilienwirtschaft ergeben.

Der ZIA beobachtet deshalb das Verfahren und unterstützt die Aktivitäten des Zentralen Kreditausschusses.

Quelle: ZIA