Der Immobilienverband IVD fordert nachdrücklich die Einführung eines Sach- und Fachkundenachweises für Makler und Verwalter. Vor Erteilung einer Gewerbeerlaubnis gemäß § 34 c GewO sollten Immobilienmakler und -verwalter ihre Qualifikation für den Beruf nachweisen müssen. „Die Aufgaben und die Verantwortung der Makler und Verwalter steigen zunehmend und sind in den letzten Jahren so umfangreich geworden, dass eine gewisse Marktkenntniss und Kompetenz zwingend sind“, sagt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des IVD. Es müsse der Vergangenheit angehören, dass die Erteilung der Gewerbeerlaubnis ohne einen fachlichen Nachweis als Voraussetzung zur Gründung eines Immobilienmaklerunternehmens oder zum Immobilienverwalter ausreiche. „Wir fordern schon seit Jahren, dass der Sach- und Fachkundenachweis gesetzlich verankert wird und so einheitliche Qualitätsstandards den Markt bestimmen“, berichtet Kießling. Das Bundeswirtschaftsministerium spricht sich dagegen aus, mit der Begründung der freien Wahl der Berufe. Jedoch regelt gerade das Wirtschaftsministerium aktuell die Berufszulassung für den Finanzmakler, der ab 1. Januar 2013 einen Qualifikationsnachweis erbringen muss.

Als Mindestmaß der Qualifikation schlägt der IVD die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann/-frau vor. Wer eine andere kaufmännische Ausbildung hat, soll zusätzlich eine einschlägige Berufserfahrung in der Immobilienbranche mitbringen und ein Zertifikat eines entsprechenden Lehrgangs einer Industrie- und Handelskammer (IHK) vorweisen. „Makler und Verwalter ohne eine Ausbildung sollten mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der Branche, plus das IHK-Zertifikat vorweisen“, fordert Kießling.

Der IVD arbeitet bereits seit Jahren mit verbandsinternen Standesrichtlinien, um einen hohen Verbraucherschutz zu gewährleisten. Jedes Verbandsmitglied muss eine umfassende Aufnahmeprüfung bestehen, in der das notwendige immobilienwirtschaftliche Wissen überprüft wird. „Wir sehen gerade die Themen rund um die Grundbuchordnung, das Wohnungseigentumsrecht, dem Wohn- und Gewerbemietrecht, aber auch bautechnische Fragen als wichtige Kenntnisse an“, konstatiert Kießling.

Zusätzlich zur Fachkundeprüfung verpflichtet der IVD seine Mitglieder, regelmäßig Schulungen und Seminare zu besuchen, um auf dem aktuellen Wissensstand rund um die Immobilie zu sein. Die IVD Mitglieder müssen ferner eine Betriebshaftpflicht sowie eine Vermögensschadenshaftpflicht abschließen sowie die strafrechtlich relevante Vertrauensschadensversicherung, die durch den IVD Berufsverband garantiert wird.

Ein weiteres Ziel des IVD ist, die Textform des Maklervertrages gesetzlich zu verankern. „Die Mehrzahl der Konflikte zwischen Kunden und Immobilienfirmen könnten vermieden werden, wenn die Vereinbarungen zwischen den Beteiligten schriftlich fixiert werden“, erklärt Kießling.

Stand November 2012

Quelle: IVD