Neuigkeiten zum geplanten Bestellerprinzip bei Kaufimmobilien

In unserem Blogbeitrag vom 27. Februar 2019 haben wir auf die Gefahren für Kaufinteressenten bei der Einführung eines Bestellerprinzips bei Kaufimmobilien hingewiesen.

Wie geschrieben, will Bundesjustizministerin Katarina Barley durchsetzen, dass für den Kauf oder Verkauf von Immobilien ein sogenanntes Bestellerprinzip eingeführt wird. Laut Aussage von Frau Barley ( SPD ) sollte diese Neuregelung den Kaufinteressenten beim Immobilienerwerb deutliche Entlastung bei den Kaufnebenkosten bringen.

In der ARD-Sendung „Hart aber fair“ vom 11. März 2019 diskutierten die Gäste von Moderator Frank Plasberg darüber, wie man die Wohnungsnot am besten bekämpft. Als Gäste waren die Bundesjustizministerin Barley, der Präsident des Immobilienverbands Deutschland ( IVD ) Jürgen Michael Schick, die FDP Generalsekretärin Nicola Beer, sowie Lucy Redler ( Parteivorstand Linke ) geladen.

Bestellerprinzip wird kontrovers diskutiert

Der IVD-Präsident vertritt die Meinung, dass keine Wohnungstransaktion durch die Einführung des Bestellerprinzips auch nur um einen Euro billiger wird.

Frau Barley hält an Ihrer Idee, dass das für sie sinnvolle Bestellerprinzip kommen muss, fest, im Sinne der Gerechtigkeit, Fairness und Verbraucherschutz.

Jürgen Michael Schick wirft Barley vor „Nur weil die SPD schlechte Umfragewerte hat, will sie dieses faire Modell über den Haufen werfen“ – denn in 75 % der Fälle würde die Provision gerecht unter dem Käufer und Verkäufer geteilt. Schick findet einen anderen Ansatz – für Entlastung zu sorgen, in dem die SPD die Grunderwerbsteuer abschaffen sollte – diese wurde seit 2006 um sage und schreibe 27 Mal erhöht, und bringt jährlich 14 Milliarden Euro ein.

Meines Erachtens war die TV-Debatte zu sehr Metropolen-lastig und es wurde zu sehr auf die angespannten Wohnungsmärkte in Berlin und München eingegangen. Dass es in Deutschland viele ländliche Regionen gibt, in denen kein Nachfragemarkt herrscht, wurde geflissentlich ignoriert.

Frau Redler ( Linke ) forderte in der Sendung sogar eine Enteignung von privaten Immobilienkonzernen, um gegen die hohen Mieten vorzugehen.

Schreiben von Bundestagsabgeordneten

Auf meine Anfragen im Bundestag hin, habe ich einige Antworten erhalten, welche ich Ihnen nicht vorenthalten möchte.

Ein Bundestagsabgeordneter ( Bündnis 90 / Die Grünen ) mit Mail vom 15.03.2019: ( auszugsweise ):

„Ich verstehe viele der von Ihnen gesetzten Punkte und werde sie in die weiteren Beratungen zu dem Thema mitnehmen. Dennoch bin ich weiterhin von der grundsätzlichen Ausrichtung unseres Vorschlags zum Bestellerprinzip überzeugt.“

„Das Maklerwesen ist ein Bereich, auf den wahrscheinlich auch ohne gesetzliche Veränderungen im Rahmen der Digitalisierungen massive Veränderungen zukommen.“

„Die Aufgabe von Politik in der Marktwirtschaft ist es, die Entwicklung der Markteffizienz kritisch zu begleiten. Dazu gehört die Kostenverteilung – für uns Grüne gerade auch mit Blick auf die Verbraucher – und die Erhöhung von Qualität und Standards.“

„Für alle unsere Anträge gilt: Sie sind eine Positionierung und ein Beitrag zur Debatte. Für Verbesserungsvorschläge und neue Argumente sind wir offen. Das betrifft den Geltungsumfang, das Datum des Inkrafttretens oder die Sequenzierung der Maßnahmen: Möglicherweise führt allein die Einführung des Bestellerprinzips zum notwendigen Preiswettbewerb.“

Ein CDU – Politiker schreibt mir in seiner Mail vom 28. Februar 2019 ( auszugsweise ):

In unserem Koalitionsvertrag zur Einführung des Bestellerprinzips haben wir keine Festlegung getroffen. Auch auf dem Wohngipfel am 21. September 2018 wurde lediglich festgehalten, daß die „Bundesregierung eine Kostensenkung für den Erwerb selbstgenutzten Wohnraums bei den Maklerkosten“ anstrebt. Das Parlament bzw. die Fraktionen waren in die Vorbereitungen des Wohngipfels nicht direkt eingebunden. Richtig aber ist, daß die SPD auf die Einführung des Bestellerprinzips drängt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat kürzlich entsprechend einen Referentenentwurf vorgelegt, der die Einführung eines reinen Bestellerprinzips anstrebt.

Die Einführung eines verbindlichen Bestellerprinzips stellt einen erheblichen Eingriff in die Privatautonomie dar. Dafür bedarf es einer Rechtfertigung. Zu berücksichtigen ist insofern, daß in der Mehrzahl der Länder die Maklerkosten zwischen Verkäufer und Käufer geteilt werden. Dieser Marktstandard hat sich entwickelt, ohne daß es hierfür eines regulierenden Eingriffs bedurft hätte.

Wird die Maklerprovision ausschließlich vom Verkäufer getragen, muss bei Immobilienkäufen die Gefahr gesehen und beachtet werden, daß Verkäufer die Maklerprovision auf den Kaufpreis aufschlagen.

Im Gegensatz zur Wohnungsmiete, bei der das Bestellerprinzip in der letzten Wahlperiode eingeführt wurde, ist die Interessenlage beim Wohnungskauf eine andere. Während man bei der Wohnungsmiete typisierend davon ausgehen kann, dass sich der Mieter in der schwächeren Position befindet, ist diese Typisierung beim Wohnungskauf nicht in gleicher Weise möglich. Hier gibt es vielfältige Beispiele, in denen der Verkäufer beispielsweise aus beruflichen, familiären oder auch finanziellen Gründen auf den Verkauf angewiesen ist oder in einer Region mit geringerer Nachfrage auch unterdurchschnittliche Preise akzeptieren muss. Auch dies spricht gegen die gesetzliche Einführung eines vollständigen Bestellerprinzips beim Wohnungskauf aus unserer Sicht.

Alle diese Argumente müssen sorgsam abgewogen werden. Wir haben das Ziel, mehr Menschen und insbesondere jungen Familien den Weg in die eigenen vier Wände zu ermöglichen. Hierfür ist die Senkung der Kaufnebenkosten ein wichtiger und notwendiger Schritt. Dies sollte aber zuvörderst durch eine Senkung der Grunderwerbsteuer bzw. durch familienfreundliche Freibeträge erreicht werden.

NEIN zum geplanten Bestellerprinzip

Wir – als kleines Maklerunternehmen, welche im ländlichen Bereich tätig ist – lehnen das von Frau Barley geplante Bestellerprinzip vehement ab, dieses würde lediglich zu einer Verschiebung der Kosten und nicht zu einer Entlastung der Kaufinteressenten führen.

Was tun?

Der Immobilienverband Deutschland IVD hat eine Online-Petition eingerichtet, unter dem Motto:

„Bestellerprinzip verhindern –
Verbraucher schützen“

Unterstützen Sie diese Petition mit Ihrer Unterschrift – in Ihrem eigenen Interesse.

 

https://www.openpetition.de/petition/unterzeichner/bestellerprinzip-verhindern-verbraucher-schuetzen

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Ihr

Tobias Brenner
Geschäftsführer

brenner IMMOBILIEN GmbH, Dinkelsbühl

Dinkelsbühl, 22.03.2019

#Bestellerprinzip
#Bestellerprinzipverhindern
#Bestellerprinzipverkauf
#GroKo
#CSU
#CDU
#SPD
#Immobilienmakler
#Immobilienverkauf
#Wohngipfel
#Barley
#Verbraucherschutz
#Petition
#Bundestag
#Immobilienwirtschaft
#Makler
#Maklercourtage
#Provision
#IVD
#Mittelfranken
#Ostalbkreis
#Immobilienverband