Mit Steuervorteilen sollten Hausbesitzer dazu gebracht werden, ihre Gebäude energetisch zu sanieren. Doch das Vorhaben ist gescheitert

von Sven R. Johns

Der Deutsche Mieterbund, Vertreter der Unternehmen in der Immobilienwirtschaft, die Bauwirtschaft und die Gewerkschaft IG Bau sind in vollständiger Eintracht davon überzeugt, dass die steuerliche Abschreibung von Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden eine gute und wichtige Maßnahme ist. Das haben die in der „Aktion Impulse für den Wohnungsbau“ zusammengeschlossenen Institutionen nachhaltig zum Ausdruck gebracht. Auch Bundesminister Dr. Peter Ramsauer hat immer wieder betont, dass er gleicher Auffassung ist, und sich deshalb für die Einführung der Sanierungs-AfA stark gemacht.

Steuerliche Abschreibungen für AfA abgelehnt

Das Ziel war, die Eigentümer der häufig selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäuser dazu anzuregen, in die energetische Modernisierung ihrer Häuser zu investieren. Da sich diese Investitionen oft nur über einen zu langen Zeitraum refinanzieren, sollte die steuerliche Abschreibung diese Investitionen attraktiver machen. So weit die richtige und gute Idee, die hinter dem Gesetzentwurf der Sanierungs-AfA stand. Einzig die Bundesländer konnten sich im Bundesrat nicht dazu durchringen, der Einführung der AfA zuzustimmen. Deshalb ist die steuerliche Abschreibung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen nun auch endgültig gescheitert und die aktuelle Bundesregierung wird keinen neuen Anlauf nehmen, die AfA einzuführen.

Es ist ein unwürdiges Aus, das das Projekt „steuerliche Abschreibung der energetischen Modernisierung“ genommen hat. Es ist vor allem deshalb unwürdig, weil Erwartungen von Hausbesitzern und Bauherren nach fast zweijähriger Diskussion enttäuscht werden. Viele Bauherren haben mit den eigentlich schon geplanten Maßnahmen zur energetischen Verbesserung ihres Hauses darauf gewartet, dass diese steuerliche Abschreibung im Jahr 2013 endlich kommt.

Politik und Immobilienwirtschaft haben nämlich einträchtig den privaten Hauseigentümer als die eigentliche Schlüssel­figur in der Umsetzung der Energieeinsparung privater Haushalte identifiziert. Investitionen in die Verbesserung des Energiestandards von Ein- und Zweifamilienhäusern sollen dazu beitragen, die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung umzusetzen. Es sind dies aber eben nur die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung. Ein Schulterschluss zwischen Bund, Ländern und Kommunen auf dem Weg zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes der privaten Haushalte konnte bislang nicht erreicht werden. Jede dieser Institutionen verfolgt eigene Ziele. Eine Abstimmung der Vorgehensweise findet nicht statt. Ein „Energiekoordinator“ der Bundesregierung ist dringend erforderlich und sollte von der nächsten Bundesregierung eingesetzt werden.

Energiewende – bleibt nur heiße Luft

Wer wissen will, wie ernst es der Politik insgesamt bei der Durchsetzung der „Energiewende“ ist, der muss auf das Trauerspiel bei der Einführung der Sanierungs-AfA schauen. Mein „Unwort“ des Jahres ist deswegen auch das Wort „Energiewende“. Politischer Wille sieht nun wahrlich anders aus. Daran ändert auch die schnell beschlossene Aufstockung eines Förderprogramms bei der KfW nichts. Ein Feigenblatt des im wahren Sinn des Wortes „Feigen“, der die Abschreibung nicht wollte. 

Quelle: Bellevue