Die

Vermietung durch Immobilienmakler

ist in Zeiten des #Bestellerprinzip eine wesentliche Entscheidung der Eigentümer.

Was bedeutet #Bestellerprinzip?

Am 01. Juni 2015 trat das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG) in Kraft, welches besagt, dass derjenige den Immobilienmakler bezahlen muss, welcher ihn beauftragt ( „bestellt“ ). Dies sind in der Regel die Vermieter.

Soll ich als Vermieter künftig einen Makler beauftragen?

Viele Punkte sprechen dafür, so kann ich Ihnen beispielsweise die auftragsgemäßen Vertragspunkte nennen, welche Tätigkeiten wir als Maklerbüro einem Vermieter abnehmen:

  • Besichtigung und Aufnahme der Mietsache
  • Beratung der Mietpreishöhe
  • Professionelle Bewerbung der Mietsache
  • Durchführung von Besichtigungsterminen
  • Anforderung und Prüfung der Bewerberunterlagen
  • Vorauswahl der Mietinteressenten
  • Erstellen eines Mietvertrages nach dem neuesten rechtlichen Stand
  • Übergabe der Wohnung
  • Erstellung einer Wohnungsgeberbestätigung, seit 01. November 2015 Pflicht

 

Die Rechnung über Maklerkosten ist steuerlich absetzbar

Es handelt sich bei der Makler – Courtage um Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, diese Kosten sind steuerlich absetzbar.

Vermietung durch brenner IMMOBILIEN GmbH, Dinkelsbühl

Als langjährig am Immobilienmarkt – hauptsächlich im Verkauf und Vermietung von Wohnimmobilien – tätiges Maklerbüro für den Ostalbkreis und Mittelfranken ( Aalen, Ellwangen, Dinkelsbühl, Feuchtwangen, Ansbach und Umgebung ), gehört die Vermietung von Wohnungen zu unseren Hauptaugenmerk. Sehr viele Miet – Interessenten haben seit Einführung des Bestellerprinzips kaum mehr eine Chance, eine geeignete Wohnung zu finden. Bei den namhaften Immobilienportalen sind die Mietangebote um über 80 % eingebrochen, so sind heute bei einem führenden Immobilienportal ganze 5 Inserate bei Wohnungssuche im Umkreis von 2 Kilometer um 91550 Dinkelsbühl inseriert. In 73430 Aalen mit über 65.000 Einwohnern finden wir lediglich 15 Angebote für Wohnungen zur Miete. Ähnlich ist die Situation in 91522 Ansbach: 10 Mietangebote – bei über 40.000 Einwohnern.

Top – Referenzen

Auf unserer Homepage haben wir diverse Referenzen von Vermietern veröffentlicht. Diese sind entsprechend aussagekräftig – Ihr Auftrag wird von uns in gewohnter Profi – Abwicklung durchgeführt.

… oder doch verkaufen?

Zunächst möchten wir in einem unverbindlichen Gespräch fest stellen, ob ein Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt schon realisierbar ( ggf. Spekulationsfrist etc. ), bzw. uns sinnvoll erscheint – oder ob wir Ihnen nicht doch dazu raten, Ihre Immobilie zunächst zu vermieten.

Entsprechend Ihrer Entscheidung – Die Wohnung wird verkauft – ist es unsere Aufgabe, nach Vorlage der benötigten Unterlagen und Besichtigung des Objektes, den Verkehrswert Ihrer Immobilie zu ermitteln. Erst dann gehen wir in die Vermarktung, nach Ihrer Unterschrift auf unserem qualifizierten Makleralleinauftrag. Das Risiko bleibt bei uns – Sie bezahlen uns nur im Erfolgsfall.

Noch Fragen?

brenner IMMOBILIEN GmbH aus Dinkelsbühl steht Ihnen Rede und Antwort – Zögern Sie nicht – fragen Sie uns, telefonisch unter 09851 / 550 60 18 oder per Mail info@brenner-immo.de, oder aber in einem persönlichen Gespräch in unseren Räumlichkeiten in der Segringer Straße 25, 91550 Dinkelsbühl sind wir für Sie erreichbar.