Die Zeit der Rohrbrüche und Wasserschäden

Gerade in der kalten Jahreszeit steigt die Rohrbruchgefahr um ein Vielfaches. Durch den Frost werden Leitungswasserschäden hervorgerufen, die unangenehme Folgen für Hausbesitzer haben können. Wasser in Kellerräumen, nasse Wände aber auch beschädigte Möbel, Teppiche oder Bücher sind keine Seltenheit.

„Meine Erfahrung zeigt, dass Rohrbrüche eine der häufigsten Ursachen für Wasserschäden in Privathaushalten sind. Durch die notwendige Renovierung der Räumlichkeiten und der Leitungen entstehen oft hohe Kosten. Aber auch bei hochwertigen Gegenständen wie antiken Möbeln und Büchern sind die, oft auch emotionalen, Verluste für die Besitzer hoch.“ sagt Franka Barsch, Leiterin der Schadenabteilung bei der Hiscox AG. „Wenn der Winter in den nächsten Tagen und Wochen Einzug hält empfehlen wir bei Hiscox, ein paar einfache Präventionsmaßnahmen für die kalte Jahreszeit zu beachten.“ so Barsch weiter. „Die Heizkörper zum Beispiel sollten in gefährdeten Räumen nie ganz abgedreht werden, auch nicht nachts oder im Urlaub. Mindestens die gekennzeichnete Frostschutzeinstellung sollte eingestellt bleiben.“

Weitere Präventionsmaßnahmen sind

  • Leitungen in unbeheizten Räumen abdrehen und entleeren. Falls dies nicht möglich ist, hilft ein elektronischer Frostwächter,
  • Wasserleitungen in frostgefährdeten Räumen mit Wärmedämmung versehen. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass die Wärmedämmung das Einfrieren verzögert, aber nicht gänzlich verhindert,
  • Wasserzapfstellen, die nicht ständig genutzt werden, in regelmäßigen Abständen betätigen, um festzustellen ob die Zuleitungen eingefroren sind,
  • Frei verlegte Außenleitungen entleeren,
  • Außenzapfstellen entleeren,
  • Informieren sie sich, wo sich der Absperrhahn in Ihrem Haus befindet und wie man das Wasser abdreht,
  • Wenn eine Kälteperiode vorausgesagt wird, ist es sinnvoll für diese Zeitspanne die Heizung 24 Stunden durchlaufen zu lassen.

Sollte es doch zu einem Schadenfall kommen, empfiehlt es sich nach den ersten schadenmindernden Maßnahmen den Versicherer zeitnah zu informieren.

Quelle: Deutsche Versicherungsbörse